Gutachten für Entschädigung - Papenburg

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Papenburg

Gutachten für Entschädigung - Papenburg

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Papenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Papenburg kommen bzw. sich nicht in Papenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Papenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Papenburg ist eine Stadt im Landkreis Emsland in Niedersachsen und unterteilt sich in die fünf ehemals selbstständigen Stadtteile: Aschendorf, Herbrum, Bokel, Tunxdorf und Nenndorf. 

    Die Stadt Papenburg ist Deutschlands älteste und längste Fehn-Kolonie. Das Stadtbild ist durch diese Kanäle geprägt, welche die Hauptentwicklungsachsen für eine lange Zeit waren. Dank dieser Stadtanlage mit Kanälen und Klappbrücken wird Papenburg als „Venedig des Nordens“ genannt. Historische Anziehungspunkte von der Stadt sind die St. Antonius Katholische Pfarrkirche zu Papenburg, Nikolaikirche, Bockwindmuhle und die von-Velen-Anlage. Ein weiterer Blickfang für viele Besucher ist der Meyer Werft. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit eine Einsicht in die Produktion und Konstruktion von Kreuzfahrtschiffen, Flusskreuzfahrtschiffen und Fähren. Es gibt eine breite Variation von kulturellen und traditionellen Veranstaltungen in Papenburg, wie zum Beispiel die Kunstaustellungen, Märkte oder die Open-Air-Festivals. Die meisten Veranstaltungen finden in der Stadthalle, dem Theater und der Aula des staatlichen Gymnasiums statt.

    Durch die A 31 ist die Stadt Papenburg an das Autobahnnetz angeschlossen. Von Papenburg bis zur niederländischen Grenze sind es ca. 15 Kilometer.

    Wichtige Eckdaten
    Einwohnerzahl:  37.579
    Postleitzahl: 26871

    Wichtige Anlaufstellen

    Bürgermeister:
    Jan Peter Bechtluft   
    Hauptkanal rechts 68/69
    26871 Papenburg

    Telefon: 04961 82211
    Telefax: 04961 82355
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Rathaus:
    Stadt Papenburg
    Hauptkanal rechts 68/69
    26871 Papenburg

    Bauamt:
    Bauamt in Papenburg

    Hauptkanal rechts 68/69
    26871 Papenburg

    Telefon: 04961 82271

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Amtsgericht:
    Hauptkanal links 28

    26871 Papenburg Burgplatz 4

    Telefon: 04961 9240

    Telefax: 04961 924155

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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