Sachverständiger Papenburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gerd Holthaus, (B.A.) Papenburg

Gerd Holthaus, (B.A.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Papenburg steht Ihnen Herr Gerd Holthaus, (B.A.) als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gerd Holthaus, (B.A.) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Papenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Papenburg kommen bzw. sich nicht in Papenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Papenburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Papenburg ist eine Stadt im Landkreis Emsland in Niedersachsen und unterteilt sich in die fünf ehemals selbstständigen Stadtteile: Aschendorf, Herbrum, Bokel, Tunxdorf und Nenndorf. 

Die Stadt Papenburg ist Deutschlands älteste und längste Fehn-Kolonie. Das Stadtbild ist durch diese Kanäle geprägt, welche die Hauptentwicklungsachsen für eine lange Zeit waren. Dank dieser Stadtanlage mit Kanälen und Klappbrücken wird Papenburg als „Venedig des Nordens“ genannt. Historische Anziehungspunkte von der Stadt sind die St. Antonius Katholische Pfarrkirche zu Papenburg, Nikolaikirche, Bockwindmuhle und die von-Velen-Anlage. Ein weiterer Blickfang für viele Besucher ist der Meyer Werft. Das Unternehmen bietet die Möglichkeit eine Einsicht in die Produktion und Konstruktion von Kreuzfahrtschiffen, Flusskreuzfahrtschiffen und Fähren. Es gibt eine breite Variation von kulturellen und traditionellen Veranstaltungen in Papenburg, wie zum Beispiel die Kunstaustellungen, Märkte oder die Open-Air-Festivals. Die meisten Veranstaltungen finden in der Stadthalle, dem Theater und der Aula des staatlichen Gymnasiums statt.

Durch die A 31 ist die Stadt Papenburg an das Autobahnnetz angeschlossen. Von Papenburg bis zur niederländischen Grenze sind es ca. 15 Kilometer.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl:  37.579
Postleitzahl: 26871

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Jan Peter Bechtluft   
Hauptkanal rechts 68/69
26871 Papenburg

Telefon: 04961 82211
Telefax: 04961 82355
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Rathaus:
Stadt Papenburg
Hauptkanal rechts 68/69
26871 Papenburg

Bauamt:
Bauamt in Papenburg

Hauptkanal rechts 68/69
26871 Papenburg

Telefon: 04961 82271

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Amtsgericht:
Hauptkanal links 28

26871 Papenburg Burgplatz 4

Telefon: 04961 9240

Telefax: 04961 924155

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